Zweifellos kann auch ein sehr erfahrener Fahrer während der Fahrt leicht in unerwartete oder sogar schwer zu lösende Situationen geraten. In eine enge Parklücke geraten ? Garage mit eingeschränkter Zugänglichkeit ? Es gibt unzählige Situationen, in denen ein spezieller parkassistent benötigt wird, um dem Fahrer zu helfen, Schäden am Auto oder am Eigentum zu vermeiden.Die häufigste Anforderung von Autoliebhabern ist eine hohe Qualität, ein präziser Betrieb und nicht zuletzt, dass das Gerät das Aussehen des Fahrzeugs nicht verändert, den Kühlergrill oder sogar die Stoßstange nicht beschädigt.
Das KIYO-Expertenteam mit mehr als 15 Jahren Erfahrung und ständiger Orientierung an den Kundenbedürfnissen hat sich zum Ziel gesetzt, spezielle laserbasierte Einparkhilfen herzustellen und zu vermarkten, die den höchsten Kundenerwartungen entsprechen und auf den Einzelnen zugeschnitten sind.
Wahrscheinlich möchte keiner von uns erleben, wie es ist, wenn uns die Polizei – vor allem im Ausland – grundlos schikaniert, uns unter dem Vorwand, angebliche Verstöße aufzudecken, stundenlang Zeit raubt, willkürlich und völlig rechtswidrig die elektronischen Systeme unseres Autos beschädigt und uns obendrein noch eine saftige Geldstrafe auferlegen will.
Es ist an der Zeit, diesem rechtswidrigen und ungerechtfertigten Vorgehen ein Ende zu setzen, das vielen unserer ungarischen Mitbürger bereits erhebliche Probleme bereitet hat!
Der Besitzer des Porsche GT3 mit dem Kennzeichen LASER 1 erwarb das bekannte KIYO-Einparkhilfesystem von Laser Technologies Kft. und ließ es in seinem Fahrzeug einbauen. Während einer Reise nach Österreich wurde der Porsche-Besitzer kurz nach dem Grenzübertritt an einer Tankstelle von einem Polizeibeamten angesprochen, der den in den Kennzeichenrahmen integrierten Einparkassistenten kontrollierte. Der Beamte wies ihn an, das nachgerüstete Autozubehör (den in das Nummernschild integrierten Parkassistenten) eigenhändig zu entfernen, da er behauptete und davon ausging, dass es sich um ein Gerät handele, das die Geschwindigkeitsmessungen der Polizei behindert und illegal in seinem Auto installiert sei.
Obwohl der Porsche-Besitzer darauf bestand, dass er sich geirrt habe und es sich bei dem Gerät lediglich um eine Einparkhilfe handele, akzeptierte der diensthabende Beamte diese Erklärung nicht. Der Porsche-Besitzer beharrte natürlich die ganze Zeit darauf, dass in seinem Auto kein Gerät eingebaut worden sei, das die Geschwindigkeitsmessungen der Polizei stören sollte; lediglich ein Parkassistent, der das Einparken in Lücken erleichtern sollte, sei in das Fahrzeug integriert worden. Der Fahrzeughalter bestritt den Vorwurf, woraufhin ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Die Polizei zog zudem einen forensischen Sachverständigen in das Beweisverfahren hinzu, der die Aussagen sowohl des Vertreibers der Kiyo-Produkte (Laser Technologies Kft.) als auch des Fahrzeugführers bestätigte, nämlich die Tatsache, dass die Kiyo-Produktpalette sowohl Laser-Störsender als auch Einparkhilfen umfasst:


Der Fall landete schließlich vor Gericht, da dies der einzige Ort war, an dem dem unbegründeten Machtmissbrauch der Polizei – der bei der Vorlage vor Gericht sogar mit falschen Behauptungen gespickt war – Einhalt geboten werden konnte. Konkret hatte der Fahrzeughalter laut Polizeibericht die gegen ihn erhobenen Vorwürfe mündlich zugegeben. Es versteht sich von selbst, dass dies eine glatte Lüge ist!
Es versteht sich von selbst, dass der Fahrer in diesem Fall letztendlich nicht verurteilt wurde, da er keine der Straftaten begangen hatte, die ihm die übereifrigen Strafverfolgungsbehörden vorgeworfen hatten.
Das Landesverwaltungsgericht Burgenland hat seine Entscheidung am 30. Mai 2025 verkündet.
Auszug aus dem österreichischen Gerichtsbeschluss:

Das Gericht stellte fest, dass:
Es lässt sich nicht zweifelsfrei nachweisen, dass es sich bei dem im Fahrzeug gefundenen Gerät um einen Störsender handelte, der die Verkehrsüberwachung beeinträchtigen konnte.
Auszug aus dem Urteil des Berufungsgerichts:
Eine „Überzeugung“ setzt subjektive Gewissheit hinsichtlich des Täters und der Schuld voraus; das objektive Minimum ist eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit. Ein solcher Grad an Wahrscheinlichkeit gilt rechtlich als Wahrheit, und das Bewusstsein des Richters um diese hohe Wahrscheinlichkeit wird als Überzeugung von der Wahrheit angesehen. Bestehen Zweifel hinsichtlich des Täters und der Schuld fort – wie das LVwG im Berufungsverfahren auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts, insbesondere der Aussagen des Kfz-Sachverständigen, festgestellt hat, wonach es sich bei einem bereits ausgebauten Steuergerät und den Sensoren um Radar-/Laser-Störsender handelt, die nicht nachträglich untersucht werden können –, so fehlt der Beweis. Daher muss jeder wesentliche Zweifel – der im vorliegenden Fall zweifellos vorliegt – nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel zugunsten des Angeklagten) zugunsten des Angeklagten ausgelegt werden. Dieser Beweisgrundsatz bedeutet somit, dass im Falle von Zweifeln hinsichtlich der Identität und Schuld des Täters die für den Angeklagten günstigste Annahme getroffen werden muss (siehe Foregger-Kodex, Österreichische Strafprozessordnung , zu § 258, S. 323).
Das Verfahren wurde eingestellt.
Die beschlagnahmten Gegenstände mussten an die österreichische Polizei zurückgegeben werden.

Der Besitzer des Porsche GT3 mit dem Kennzeichen LASER 1 hat eine Schadensersatzklage gegen die österreichischen Behörden eingereicht, da ihm das Fahrzeug in einem unbrauchbaren Zustand zurückgegeben wurde, sodass er es in keiner Weise für den vorgesehenen Zweck nutzen konnte und das Einparkhilfesystem neu installieren lassen musste.
Das Gerichtsurteil ist rechtskräftig geworden; der Porsche-Besitzer hat ein rechtskräftiges Urteil gegen die österreichische Polizei erwirkt. Das Verfahren wird nun auf Schadensersatzbasis fortgesetzt, wobei der Porsche-Besitzer von der österreichischen Polizei mehrere tausend Euro für die ihm entstandenen Schäden und Verletzungen fordert.
Dieser Fall dient als hervorragender Präzedenzfall für alle, die sich in Zukunft in einer ähnlichen Situation befinden, damit sie selbstbewusst und mit gutem Gewissen für ihre Rechte eintreten können, um die gegen sie erhobenen falschen Anschuldigungen zu widerlegen.
Das folgende Dokument enthält den wegweisenden Fall
Vergessen Sie die lästige Parkplatzsuche, lästige Verletzungen und den erheblichen finanziellen Schaden!
Das KIYO D-AP PARKING SENSOR Einparkhilfesystem erkennt dank hochsensibler Sensoren Hindernisse rechtzeitig und mit der Präzision der Lasertechnologie.
Die Kombination aus einem leistungsstarken Lautsprecher und einer LED-Anzeige im Armaturenbrett gibt dem Fahrer eine kombinierte Warnung, die auch für Gehörlose sehr leicht und schnell zu erkennen ist.
Die e7-Zertifizierung garantiert die notwendige Zulassung für den Einbau. Die Plastikkarte für die Bauartzulassung legen wir selbstverständlich bei.
Dank eines speziellen Installationsverfahrens kann der KIYO D-AP PARKING SENSOR kann ohne Aufbohren des Stoßfängers montiert werden. Durch die Kombination zweier außergewöhnlicher Lösungen ist das Gerät am Fahrzeug fast unsichtbar. Es gibt keine baumelnden Sensoren, die nicht mit dem Design harmonieren. Ein weiteres Merkmal des KIYO-Parkassistenten ist die Verwendung einer Plexiglasplatte, hinter der sich die Sensoren befinden, so dass der Autobesitzer nicht durch den Anblick der Karosserie abgelenkt wird.
Das KIYO D-AP PARKING SENSOR Einparkhilfesystem ist so konzipiert, dass der Autobesitzer selbst entscheiden kann, ob er 2 oder 4 Sensoren einbauen möchte, oder ob er das System auf 4 bis 4 Sensoren vorne und hinten aufrüsten möchte. Und wenn das Fahrzeug verkauft wird, kann es sogar auf den neuen Fahrzeugtyp mit dem erforderlichen Sicherheitsdesign umgerüstet werden!
Verschiedene Fahrzeugtypen, verschiedene Lösungsmöglichkeiten? Ja, mit dem KIYO-Einparkhilfesystem ist das ganz einfach! Unser nationales Partnernetz bietet eine professionelle, auf die jeweilige Fahrzeugstruktur zugeschnittene Installation nach einer speziellen Schulung. Es gibt so viele Fahrzeugtypen, so viele Linien, die genau an die Platzierung der Sensoren angepasst werden müssen. Dieser Faktor bestimmt zusammen mit der Anzahl der Sensoren, die den Bedürfnissen des Kunden entsprechen, das spezifische Design.
Premium Erstklassige Qualität
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